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Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Stand: 06.09.2026

§ 1 Anbieter und Geltung

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungs­programm des Portals mybeautykey (nachfolgend „Anbieter"). Sie gelten ergänzend zu den AGB (§ 8a und § 8b) und der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahme­berechtigt ist jede Kundin des Anbieters mit einem aktiven, kostenpflichtigen Abonnement (Basic oder Pro, monatlich oder jährlich). Kundinnen in der kostenlosen Test­phase sind nicht teilnahme­berechtigt. Nach Kündigung des Abonnements erlöschen alle Ansprüche aus diesem Programm (siehe § 5 Abs. 4).

§ 3 Empfehlungscode

(1) Jede teilnahme­berechtigte Kundin (nachfolgend „Werberin") erhält im Cockpit unter „Empfehlungsprogramm" einen persönlichen Empfehlungs­code sowie einen zugehörigen Empfehlungs-Link.

(2) Der Code ist personen­gebunden. Ein Weiter­verkauf, eine gewerbliche Verbreitung oder eine bezahlte Bewerbung des Codes (z. B. Google-Ads-Kampagnen, Cashback- oder Coupon-Portale) ist unzulässig.

(3) Die Werberin darf ihren eigenen Code nicht auf ein eigenes weiteres Abonnement anwenden.

§ 4 Vorteil für die geworbene Neukundin

(1) Wird bei der erstmaligen kostenpflichtigen Buchung eines Abonnements durch eine Neu­kundin (nachfolgend „Geworbene") ein gültiger Empfehlungs­code einer Werberin angewendet, erhält die Geworbene einen einmaligen Rabatt in Höhe von 10 % auf ihre erste vollständig bezahlte Rechnung.

(2) Der Rabatt gilt ausschließlich für Kundinnen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch nie ein kostenpflichtiges Abonnement beim Anbieter abgeschlossen haben. Die Zuordnung der Empfehlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Klick auf den Empfehlungs­link bzw. nach Eingabe des Codes im Registrierungs­formular. Wird das Abonnement später abgeschlossen, entfällt der Rabatt und der Anspruch der Werberin nach § 5.

(3) Läuft zum Buchungs­zeitpunkt eine allgemeine Aktion des Anbieters (z. B. Pro-Starter-Aktion), wird automatisch der für die Geworbene günstigere Rabatt gewährt. Eine Kombination beider Rabatte ist ausgeschlossen. Die Attribution zugunsten der Werberin (siehe § 5) bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Vorteil für die Werberin

(1) Sobald die von der Werberin geworbene Kundin ihre erste Rechnung vollständig bezahlt hat, wird dem Kunden­konto der Werberin ein Guthaben in Höhe von 10 % des tatsächlich gezahlten Netto-Rechnungs­betrags gutgeschrieben.

(2) Bemessungs­grundlage ist der von der Geworbenen tatsächlich gezahlte Betrag (nach etwaigen Rabatten, ohne Umsatzsteuer). Der Anspruch entsteht mit dem Zahlungs­eingang der ersten Rechnung.

(3) Das Guthaben wird automatisch mit künftigen Rechnungen der Werberin verrechnet. Es ist unbegrenzt gültig, solange das Abonnement der Werberin besteht.

(4) Ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens in Geld besteht nicht. Bei Kündigung des Abonnements der Werberin verfällt ein etwaiges Rest­guthaben ersatzlos.

(5) Ein Anspruch entsteht nur, wenn die Geworbene tatsächlich eine erste Zahlung leistet. Bei Kündigung der Geworbenen während der Test­phase oder bei Zahlungs­ausfall der ersten Rechnung entsteht kein Anspruch.

§ 6 Missbrauch

(1) Der Anbieter behält sich vor, Guthaben zu widerrufen, Codes zu deaktivieren und die Teilnahme am Programm zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, insbesondere:

(2) Bei begründetem Missbrauchs­verdacht ist der Anbieter berechtigt, bereits gutgeschriebene Guthaben rückwirkend zu stornieren.

§ 7 Änderung und Beendigung des Programms

Der Anbieter behält sich vor, das Empfehlungs­programm jederzeit zu ändern oder mit einer Ankündigungs­frist von 30 Tagen zu beenden. Bereits entstandene, aber noch nicht verrechnete Guthaben bleiben bis zum Ende des laufenden Abrechnungs­zyklus der Werberin erhalten und werden auf die nächsten Rechnungen angerechnet.

§ 8 Steuerliche Behandlung

Die Gutschrift stellt eine nachträgliche Entgelt­minderung des von der Werberin geschuldeten Abonnement-Preises dar. Sie wird auf der jeweiligen Folge­rechnung entsprechend ausgewiesen. Für die eigene steuer­liche Behandlung ist die Werberin selbst verantwortlich.

§ 9 Datenschutz

Die im Rahmen des Empfehlungs­programms verarbeiteten Daten (Empfehlungs­code, Zuordnung Werberin ↔ geworbene Kundin, Rechnungs­betrag, Zeit­stempel) werden ausschließlich zur Durchführung des Programms und zur Abrechnung genutzt. Die Werberin sieht in ihrem Cockpit ausschließlich die Anzahl geworbener Kolleginnen und das daraus entstandene Guthaben. Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige identifizierende Angaben der geworbenen Kundinnen werden der Werberin zu keiner Zeit angezeigt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.