Empfehlungsprogramm
Teilnahmebedingungen
Stand: 06.09.2026
§ 1 Anbieter und Geltung
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm des Portals mybeautykey (nachfolgend „Anbieter"). Sie gelten ergänzend zu den AGB (§ 8a und § 8b) und der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede Kundin des Anbieters mit einem aktiven, kostenpflichtigen Abonnement (Basic oder Pro, monatlich oder jährlich). Kundinnen in der kostenlosen Testphase sind nicht teilnahmeberechtigt. Nach Kündigung des Abonnements erlöschen alle Ansprüche aus diesem Programm (siehe § 5 Abs. 4).
§ 3 Empfehlungscode
(1) Jede teilnahmeberechtigte Kundin (nachfolgend „Werberin") erhält im Cockpit unter „Empfehlungsprogramm" einen persönlichen Empfehlungscode sowie einen zugehörigen Empfehlungs-Link.
(2) Der Code ist personengebunden. Ein Weiterverkauf, eine gewerbliche Verbreitung oder eine bezahlte Bewerbung des Codes (z. B. Google-Ads-Kampagnen, Cashback- oder Coupon-Portale) ist unzulässig.
(3) Die Werberin darf ihren eigenen Code nicht auf ein eigenes weiteres Abonnement anwenden.
§ 4 Vorteil für die geworbene Neukundin
(1) Wird bei der erstmaligen kostenpflichtigen Buchung eines Abonnements durch eine Neukundin (nachfolgend „Geworbene") ein gültiger Empfehlungscode einer Werberin angewendet, erhält die Geworbene einen einmaligen Rabatt in Höhe von 10 % auf ihre erste vollständig bezahlte Rechnung.
(2) Der Rabatt gilt ausschließlich für Kundinnen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch nie ein kostenpflichtiges Abonnement beim Anbieter abgeschlossen haben. Die Zuordnung der Empfehlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Klick auf den Empfehlungslink bzw. nach Eingabe des Codes im Registrierungsformular. Wird das Abonnement später abgeschlossen, entfällt der Rabatt und der Anspruch der Werberin nach § 5.
(3) Läuft zum Buchungszeitpunkt eine allgemeine Aktion des Anbieters (z. B. Pro-Starter-Aktion), wird automatisch der für die Geworbene günstigere Rabatt gewährt. Eine Kombination beider Rabatte ist ausgeschlossen. Die Attribution zugunsten der Werberin (siehe § 5) bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Vorteil für die Werberin
(1) Sobald die von der Werberin geworbene Kundin ihre erste Rechnung vollständig bezahlt hat, wird dem Kundenkonto der Werberin ein Guthaben in Höhe von 10 % des tatsächlich gezahlten Netto-Rechnungsbetrags gutgeschrieben.
(2) Bemessungsgrundlage ist der von der Geworbenen tatsächlich gezahlte Betrag (nach etwaigen Rabatten, ohne Umsatzsteuer). Der Anspruch entsteht mit dem Zahlungseingang der ersten Rechnung.
(3) Das Guthaben wird automatisch mit künftigen Rechnungen der Werberin verrechnet. Es ist unbegrenzt gültig, solange das Abonnement der Werberin besteht.
(4) Ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens in Geld besteht nicht. Bei Kündigung des Abonnements der Werberin verfällt ein etwaiges Restguthaben ersatzlos.
(5) Ein Anspruch entsteht nur, wenn die Geworbene tatsächlich eine erste Zahlung leistet. Bei Kündigung der Geworbenen während der Testphase oder bei Zahlungsausfall der ersten Rechnung entsteht kein Anspruch.
§ 6 Missbrauch
(1) Der Anbieter behält sich vor, Guthaben zu widerrufen, Codes zu deaktivieren und die Teilnahme am Programm zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, insbesondere:
- Buchung eines Zweit-Abonnements auf denselben Namen oder mit identischen Zahlungsdaten mit dem alleinigen Zweck der Rabatt- oder Guthaben-Generierung
- Automatisierte oder in Absprache erfolgte Scheinregistrierungen ohne tatsächliche Nutzungsabsicht
- Verstöße gegen § 3 Abs. 2 dieser Bedingungen (Weiterverkauf, gewerbliche Verbreitung, bezahlte Bewerbung des Codes)
(2) Bei begründetem Missbrauchsverdacht ist der Anbieter berechtigt, bereits gutgeschriebene Guthaben rückwirkend zu stornieren.
§ 7 Änderung und Beendigung des Programms
Der Anbieter behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu beenden. Bereits entstandene, aber noch nicht verrechnete Guthaben bleiben bis zum Ende des laufenden Abrechnungszyklus der Werberin erhalten und werden auf die nächsten Rechnungen angerechnet.
§ 8 Steuerliche Behandlung
Die Gutschrift stellt eine nachträgliche Entgeltminderung des von der Werberin geschuldeten Abonnement-Preises dar. Sie wird auf der jeweiligen Folgerechnung entsprechend ausgewiesen. Für die eigene steuerliche Behandlung ist die Werberin selbst verantwortlich.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeiteten Daten (Empfehlungscode, Zuordnung Werberin ↔ geworbene Kundin, Rechnungsbetrag, Zeitstempel) werden ausschließlich zur Durchführung des Programms und zur Abrechnung genutzt. Die Werberin sieht in ihrem Cockpit ausschließlich die Anzahl geworbener Kolleginnen und das daraus entstandene Guthaben. Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige identifizierende Angaben der geworbenen Kundinnen werden der Werberin zu keiner Zeit angezeigt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.